ASSISTENZDIENSTE


Kindergarten- und Schulassistenz

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Im Rahmen der Schul- / Kindergartenassistenz bekommen Kinder / Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen eine/n persönliche/n BegleiterIn und können dadurch am regulären Schul- bzw. Kindergartenbesuch teilnehmen.


Der/Die SchulassistentIn...

  • ...vermittelt dem Kind/Jugendlichen emotionale Sicherheit in der Schule bzw. im Kindergarten, wodurch Lernen ermöglicht wird.
  • ...unterstützt bei alltäglichen Anforderungen (Bustransfer, An- und Ausziehen, usw.).
  • ...hilft bei der Basisversorgung (Essen, Trinken, Waschen, Toilettengang, usw.).
  • ...trainiert Routineabläufe (Morgenkreis, Eintreffen im Klassenzimmer, usw.)
  • ...fördert den Sozialkontakt und das Beisammensein mit anderen Kindern.
  • ...ermöglicht die Teilhabe an allen schulischen Aktivitäten (Turnen, Ausflüge, usw.).
  • ...unterstützt die Mobilität des Kindes (Raumwechsel, Treppen steigen, usw.).
  • ...fördert die Selbstständigkeit des Kindes/Jugendlichen.

Vorteile auf einen Blick

  • Persönliche Bezugsperson in der Schule / im Kindergarten
  • Persönliche Unterstützung beim Lernen in der Schule / im Kindergarten

Kosten

Das Land Steiermark übernimmt die Kosten für die Schul- oder Kindergartenassistenz. Voraussetzung ist ein Antrag bei der Wohnsitzgemeinde. Die Bewilligung erfolgt per Bescheid.

 

Für weitere Informationen können Sie gerne einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.


Freizeitassistenz

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Die Freizeitassistenz richtet sich an Menschen mit Behinderung ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die in Gemeinschaft die Freizeit verbringen möchten oder die eigenständig etwas unternehmen wollen und Unterstützung benötigen. 


Der/Die FreizeitassistentIn...

  • ...hat die Aufgabe, an der Gestaltung der Freizeit des Menschen mit Behinderung mitzuwirken.
  • ...informiert über Freizeitangebote.
  • ...hilft bei der Auswahl und Organisation entsprechender Aktivitäten.
  • ...unterstützt bei der Mobilität und begleitet bei den Aktivitäten.
  • ...fördert die Entwicklung der individuellen Interessen und Fähigkeiten der begleiteten Person.

Vorteile auf einen Blick

  • Freunde finden
  • Neue Interessen entdecken

Kosten

Das Land Steiermark übernimmt die Kosten für die Freizeitassistenz. Voraussetzung ist ein Antrag bei der Wohnsitzgemeinde. Die Bewilligung erfolgt per Bescheid.

 

Für weitere Informationen können Sie gerne einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.

Ansprechpartner

Wolfgang-Winkler-Förderinstitut-Vinco

Wolfgang Winkler, MA

Leitung Assistenzdienste

+43 (0) 680 140 850 1

wolfgang.winkler@vinco.at


KONTAKT

Wiener Straße 60, A-8605 Kapfenberg

+43 (0) 3862 323 32  

vinco@aon.at         

www.vinco.at