Im Rahmen der Schul- / Kindergartenassistenz bekommen Kinder / Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen eine/n persönliche/n BegleiterIn und können dadurch am regulären Schul- bzw. Kindergartenbesuch teilnehmen.
Das Land Steiermark übernimmt die Kosten für die Schul- oder Kindergartenassistenz. Voraussetzung ist ein Antrag bei der Wohnsitzgemeinde. Die Bewilligung erfolgt per Bescheid.
Für weitere Informationen können Sie gerne einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.
Die Freizeitassistenz richtet sich an Menschen mit Behinderung ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die in Gemeinschaft die Freizeit verbringen möchten oder die eigenständig etwas unternehmen wollen und Unterstützung benötigen.
Das Land Steiermark übernimmt die Kosten für die Freizeitassistenz. Voraussetzung ist ein Antrag bei der Wohnsitzgemeinde. Die Bewilligung erfolgt per Bescheid.
Für weitere Informationen können Sie gerne einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.